Urteil vom Amtsgericht Aachen - 84 C 110/08

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen, Abt. 84

im vereinfachten schriftlichen Verfahren (§ 495 a ZPO) mit einer Schriftsatzfrist bis zum 04.07.2008 am 11.07.2008

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.


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