Urteil vom Amtsgericht Aachen - 81 C 72/08

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24.06.2008

durch die Richterin am Amtsgericht Dr. Dallemand-Purrer

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.700,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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