Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 12 M 2576/08

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird der Obergerichtsvollzieher

P, S, ####1 B angewiesen, das

Nachbesserungsverfahren im Hinblick auf die von dem Schuldner

am 06.05.2008 abgegebene eidesstattliche Versicherung hinsicht-

lich folgender Fragen zu betreiben:

1. Welche Versicherungen ( anzugeben sind insbesondere Unfall-, Hausrat-, Glas-, Sturm-, Wasser-, Haftpflicht und Kraftfahrzeugversicherungen mit Konkreter Angabe der genauen Bezeichnungen und Anschrift der Versicherung und Versicherungsschein-Nummer des Vertrages)unterhält der Schuldner?

2.Verfügt der Schuldner über eine Krankenhaustagegeld- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Wenn ja, bei welcher Versicherungsgesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

3.Verfügt der Schuldner über Einkünfte aus Schwarzarbeit? Dabei sind auch zukünftige Einkünfte darzulegen. Namen und Anschriften der Auftraggeber sollen angegeben werden.

4.Bestehen Ansprüche aus zukünftigen Renten und/oder Versorgungsbezügen einschließlich Ansprüchen aus Zusatzversorgung oder Betriebsrenten?

5.Ist der Schuldner unwiderruflich Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eines Dritten? Wenn ja, bei welcher Versicherungsgesellschaft wird die Lebensversicherung unter welcher Versicherungsnummer unterhalten? Wer ist Versicherungsnehmer?

6.Nutzt der Schuldner fremde Konten? Wenn ja, ist die Bankverbindung mit Kontonummer sowie der Kontoinhaber Mit Vor- und Zunamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort anzugeben.

7.Bei welchem Kreditinstitut führt der Schuldner ein Konto? Gemäß Ziffer 14 des Protokolls wird eine Spar- und Darlehenskasse aufgeführt. Der Schuldner hat hier zumindest den Ort mit Postleitzahl anzugeben, diesbezüglich das Konto geführt wird. Im übrigen ist vor den Zusatz "eG" das Wort nicht lesbar.

8.Steht dem Schuldner ein Dienst- bzw. Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung? Wenn ja, welche Marke, Typ, Baujahr, Kilometerstand? Mit wieviel EUR wird das Fahrzeug beim Arbeitgeber angerechnet?

9. Wie lautet der Name und die Anschrift des Vermieters? Dieser ist mit Vor- und Zuname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort anzugeben.

Wie hoch ist die hinterlegte Mietkaution?

Wie groß ist die Wohnung? Wie viele Personen sind in diesem Haushalt angeschlossen?

Wie hoch ist die monatliche Miete dieser Wohnung einschließlich Nebenkosten?

10.Vollständige Namen und Anschriften der Eltern des Schuldners mit Vor- und Zuname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, im Hinblick auf eine mögliche Pfändung des künftigen Pflichtteilanspruches (vgl. BGH vom 08.07.1993, Rpfleger 94, 73f).

11. Mit welchem Versorgungsunternehmen hat der Schuldner Energieversorgungs-

verträge (Strom, Gas, Wasser, Wärme) abgeschlossen? Die Vertragspartner sind

mit Vertrags- bzw. Kundennummer anzugeben.

12. Der Schuldner wird von seinem Einkommen netto 400,00 € und der Hinzurech-

nung des Betrages mit 107,00 € (Hilfe zum Lebensunterhalt) seinen Lebens-

unterhalt nicht bestreiten können. Aus diesem Grunde ist der Schuldner ver-

pflichtet, genaue Angaben zu seinem Arbeitsverhältnis (Art und Umfang seiner

Tätigkeit sowie die genauen Arbeitszeiten beim Arbeitgeber) zu erteilen.

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird weiter die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers P in B in Höhe von 15,50 € zu AZ: DR II 910/08 aufgehoben.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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