Urteil vom Amtsgericht Aachen - 108 C 383/08

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn zur

Vollstreckung kommenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagten vorher in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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