Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 50 Owi 154/09

Tenor

Auf die Erinnerung des Rechtsanwalts Dr. N vom 23.07.2009 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin vom 15.07.2009 werden die nach dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 10.03.2009 dem Betroffenen aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen gemäß dem Antrag vom 08.04.2009 auf 725,90 € festgesetzt.


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