Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 110 C 202/09

Tenor

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird für den Zeitraum bis zum 08.07.2009 auf 4.454,40 € und für den Zeitraum danach auf bis 2.000,00 € festgesetzt.


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