Urteil vom Amtsgericht Aachen - 117 C 133/09

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

auf die mündliche Verhandlung vom 10.09.2009

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin

1.020,33 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 05.11.2008 und vorgerichtliche Anwaltskosten

von 155,30 € zu zahlen.

Auf die Widerklage werden die Widerbeklagten als Gesamtschulnder

verurteilt, als Gesamtschuldner an den Widerkläger 823,96 € nebst

Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

dem 12.12.2008 und zur Freistellung des Widerklägers vorgerichtliche

Anwaltskosten in Höhe von 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2009 an seine

vorgenannten Prozessbevollmächtigten zu zahlen.

Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuld-

ner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern

nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.


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