Urteil vom Amtsgericht Aachen - 115 C 405/09

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 28.02.2010

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Darstellung eines Tatbestandes ist gemäß § 313a ZPO entbehrlich.


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