Urteil vom Amtsgericht Aachen - 108 C 2/10

Tenor

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte

Verurteilt, an den Kläger 352,00 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 150,00 € ab

01.12.2009 und aus dem weitergehenden Betrag ab 30.12.2009

sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 402,82 € zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 37 %, die

Beklagte trägt 63 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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