Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 91 IN 68/11

Tenor

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

wird der Er­öff­nungs­an­trag der Antragstellerin zu 2) vom 09.03.2011 als unzulässig abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Schuldners tragen dieser und die Antragstellerin zu 2) jeweils zu 50 %. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 1) trägt der Schuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 2) trägt diese selbst.

Ge­gen­stands­wert: 4.000,00 EUR


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