Urteil vom Amtsgericht Aachen - 101 C 121/10

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

im schriftlichen Verfahren mit einer Frist bis zum 22.06.2011

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.427,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.334,55 € seit dem 05.12.2009 und aus weiteren 92,50 € seit dem 14.04.2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin gegenüber den Rechtsanwälten R aus S von weiteren vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 129,95 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3
4
5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.