Urteil vom Amtsgericht Aachen - 450 Cs 315/10

Tenor

In der Strafsache

wegen Betruges

hat das Amtsgericht Aachen, Abt. 450

aufgrund der Hauptverhandlung vom 02.08.2011,

für Recht erkannt:

Die Angeklagten werden freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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