Urteil vom Amtsgericht Aachen - 106 C 134/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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