Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 221 F 175/09

Tenor

Der Antrag auf Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Urteil vom 18.08.2010 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahrenswert: 1.000 €.


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