Urteil vom Amtsgericht Aachen - 108 C 31/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die  Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Kläger kann eine Vollstreckung aus diesem Urteil durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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