Urteil vom Amtsgericht Aachen - 100 C 200/12

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 13.07.2012 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 13.07.2012 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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