Urteil vom Amtsgericht Aachen - 104 C 7/13

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden, indem er Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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Entscheidungsgründe

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