Urteil vom Amtsgericht Aachen - 107 C 75/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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