Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 228 F 269/13

Tenor

a.

Die am XX.XX.XXXX vor dem Standesamt C-Stadt unter der Heiratsregisternummer XX/XXXX geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

b.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. XX XXXXXX X XXX) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 9,2805 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XX XXXXXX X XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den XX. XX. XXXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Hannoverschen Kassen (Vers. Nr. XXXXXXX) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 7.490,63 Euro  nach Maßgabe Gemäß den jeweiligen Bestimmungen der Satzung, der allgemeinen Versicherungsbedingungen , des einschlägigen Tarifs sowie des technischen Geschäftsplans, bezogen auf den XX. XX. XXXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Continentalen Lebensversicherung a.G. (Vers. Nr. XXXXXXXXX) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 2.230,15 Euro  nach Maßgabe Teilungsordnung vom XX.XX.XXXX., bezogen auf den XX. XX. XXXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG (Vers. Nr. XXXXXXXXXXXXX) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1.130,33 Euro nach Maßgabe Z. IV der Tagesordnung, bezogen auf den XX. XX. XXXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der VBL Karlsruhe (Vers. Nr. XXXXXXXXXX) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 16,39 Versorgungspunkten nach Maßgabe AV Bextra 01, bezogen auf den XX. XX. XXXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein (Vers. Nr. XXXXXXXXXXX) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 384,84 Euro monatlich nach Maßgabe Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, bezogen auf den XX. XX. XXXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Continentalen München (Vers. Nr. XXXXXXXXX) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 9.685,95 Euro  nach Maßgabe  Teilungsordnung vom XX.XX.XXXX, bezogen auf den XX. XX. XXXX, übertragen.

c.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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