Urteil vom Amtsgericht Aachen - 107 C 440/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 445,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen EZB-Basiszinssatz seit dem 11.12.2012 sowie für den Kläger an die Rechtsanwälte X & Partner 36,40 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 31 % und die Beklagte zu 69 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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