Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 112 C 151/14

Tenor

wird das Verfahren auf Antrag der Beklagten mit Schriftsatz vom 09.09.2014  in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wertfestsetzung in Bezug auf die Anwaltsgebühren  in dem Teilungszwangsversteigerungsverfahren   Bek ./. Wagner (Amtsgericht Aachen; Aktenzeichen 18 K 188/13) ausgesetzt.

Den Parteien wird aufgegeben, dem Gericht den Wegfall des Aussetzungsgrundes unverzüglich mitzuteilen.


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