Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 221 F 197/14

Tenor

Der Antrag des Kindesvaters auf Regelung des Umgangs mit seinen drei Kindern I, B und C wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

              Verfahrenswert: 3.000 €.


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