Urteil vom Amtsgericht Aachen - 101 C 166/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 326,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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