Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 92 IK 184/16

Tenor

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der G

Verfahrensbevollmächtigte: Q mbH

wird der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss vom 23.06.2016 aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, nicht abgeholfen.

Die Akte wird dem Landgericht Aachen zur Entscheidung vorgelegt.


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