Urteil vom Amtsgericht Aachen - 112 C 293/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 428,17 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 164,96 € seit dem 26.09.2012 und aus 263,21 € seit dem 19.03.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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