Urteil vom Amtsgericht Ahaus - 16 C 194/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 324,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 26.02.2006 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(ohne Darstellung eines Tatbestandes gem. § 313 a ZPO).


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