Urteil vom Amtsgericht Ahaus - 3 Ls-91 Js 1664/12-7/13

Tenor

Die Angeklagten C, M und L sind der fahrlässigen Tötung schuldig.

Der Angeklagte C wird deshalb zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen in Höhe von 110 Euro verurteilt, der Angeklagte M zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro und der Angeklagte L zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Der Angeklagte T wird freigesprochen.

Die Angeklagten C, M und L tragen die sie betreffenden Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Die Kosten des Verfahrens soweit sie den Angeklagten T betreffen und dessen notwendige Auslagen trägt die Staatskasse.

Angewandte Vorschriften:

§§ 222 StGB


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