Urteil vom Amtsgericht Ahaus - 16 C 177/13

Tenor

1.

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Ahaus vom 17.03.2014 wird aufrecht erhalten.

2.

Auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


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