Urteil vom Amtsgericht Ahlen - 5 Ls - 81 Js 1582/2014 - 39/2014

Tenor

Die Angeklagten sind der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Es wird erkannt:

gegen die Angeklagten O1 auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten,

gegen den Angeklagten O2 auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Die Vollstreckung der Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften:

§§ 224 Abs. I Nr. 5, 13 Abs. I, 25 Abs. II, 56 StGB


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen