Urteil vom Amtsgericht Ahlen - 5 Ds-540 Js 1459/15-291/15

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Nachstellens von wildlebenden Tieren einer streng geschützten Art zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70 € verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 69 Abs. 2 Nr. 1, 71 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.


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