Urteil vom Amtsgericht Altena - 8 c F 110/99

Tenor

I.

Die am 16.01.1998 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Münster (Heir.Reg.Nr. 37/98) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Ehemann allein.


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