Urteil vom Amtsgericht Arnsberg - 3 C 571/97

Tenor

hat das Amtsgericht Arnsberg

aufgrund der mündlichen Verhandlung

vom 14. Januar 1998

durch den Richter

für   R e c h t   erkannt:

              Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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