Urteil vom Amtsgericht Arnsberg - 3 C 348/09

Tenor

hat das Amtsgericht Arnsbergauf die mündliche Verhandlung vom 23.02.2011durch den Richter am Amtsgericht          für Recht erkannt:

              Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Klägerin kann jedoch die Zwangsvollstreckung durch

              Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 250,00 Euro abwenden,

              wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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