Urteil vom Amtsgericht Arnsberg - 12 C 64/12

Tenor

hat das Amtsgericht Arnsbergauf die mündliche Verhandlung vom 04.07.2012durch den Richter am Amtsgerichtfür Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 2.580,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2011 sowie 318,68 € vorgerichtliche Mahn- und Anwaltskosten zu zahlen.

Im Umfang der darüber hinausgehenden Nebenforderungen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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