Urteil vom Amtsgericht Arnsberg - 3 C 490/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.777,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2014 zu zahlen. Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 215,00 EUR Schadensersatz nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.10.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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