Urteil vom Amtsgericht Arnsberg - 14 C 213/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird gemäß § 511 Abs. 4 ZPO zugelassen.


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