Beschluss vom Amtsgericht Arnsberg - 11 VI 526/21

Tenor

Der Beschwerde von M. vom 06.12.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 16.11.2022 wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Beschwerdegericht Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.


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