Beschluss vom Amtsgericht Arnsberg - 11 VI 526/21
Tenor
Der Beschwerde von M. vom 06.12.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 16.11.2022 wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Beschwerdegericht Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
1
Gründe:
2Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss erscheinen nicht durchgreifend, so dass nicht abzuhelfen war, sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen ist. Insbesondere der Vortrag im Schriftsatz vom 06.12.2022 führt zu keiner anderen Beurteilung.
3Neue Gesichtspunkte wurden nicht vorgetragen.
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