Beschluss vom Amtsgericht Augsburg - 01 M 716/22

Tenor

Das Ablehnungsgesuch des Schuldners vom 21.04.2022 (Bl. 47/52) wird als unzulässig verworfen.

Gründe

Der mit Schreiben vom 21.04.2022 unter Ziff. 10 gestellte Befangenheitsantrag gegen Richterin am Amtsgericht … ist unzulässig. Der Schuldner stellt lediglich allgemeine Behauptungen auf ohne einen konkreten Sachverhalt darzulegen. Dieser Vortrag ist nicht geeignet, die Unparteilichkeit der zuständigen Richterin in Frage zu stellen.

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.