Beschluss vom Amtsgericht Bad Oeynhausen - 16 AR 212/25

Tenor

Der Anmeldung vom 29.11.2024 / 24.02.2025 sowie den Ergänzungen vom 12.02.2025 und 12.03.2025 - des Notars A. in Z. - kann noch nicht entsprochen werden.

Der Eintragung steht folgendes Hindernis entgegen:

Der Name der Gesellschaft ist in der gewählten Fassung nicht eintragungsfähig.

Zur Erledigung dieser Verfügung wird eine Frist von 1 Monat gesetzt.

Nach unerledigtem Fristablauf wird der Antrag zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen