Beschluss vom Amtsgericht Beckum - 100 Lw 10/19

Tenor

Von einem an das Grundbuchamt gerichteten Ersuchen, das Grundstück Flur x Flurstück x ganz oder teilweise aus dem Hofgrundbuch Gemarkung A. Blatt z abzuschreiben, ist abzusehen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.


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