Beschluss vom Amtsgericht Bergheim - 15 a WEG 44/02

Tenor

Die Anträge des Antragstellers auf Ungültigkeitserklärung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 18.06.2002 zu TOP 4 und TOP 5 werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die gerichtlichen und die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.


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