Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 60 C 37/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 402,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11.12.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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