Beschluss vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 68 C 230/07

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.

Der Streitwert wird auf 8.414,45 € festgesetzt. Der Vergleich hat keinen Mehrwert


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