Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 63 C 251/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 525,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.06.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden. Wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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