Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 68 C 404/13

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen Betrag in Höhe von 194,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2012 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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