Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 70 C 17/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die im Eingangsbereich des Hauses I 5, 51427 Bergisch Gladbach in der Wohnungseingangstüre angebrachte Kamera zu entfernen und diese Wohnungseingangstüre zum Hochparterre links in den Ursprungszustand zu versetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- €  vorläufig vollstreckbar.


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