Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 63 C 508/15

Tenor

1.       Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 2.462,88 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2015 zu zahlen.

2.       Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten i.H.v. 334,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2015 zu zahlen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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