Beschluss vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 29 F 33/23

Tenor

Der sofortigen Beschwerde vom 00.00.0000 gegen den Beschluss des Amtsgerichts T. vom 00.00.0000 wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht L. als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


1 2 3

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.