Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 8 OWi 220/05

Tenor

Die Entscheidung der Stadt Bielefeld vom 22.10.2004, die notwendigen Auslagen der Betroffenen nicht zu tragen, wird aufgehoben.Die Landeskasse hat die notwendigen Auslagen der Betroffenen zu tragen.


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