Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 43 IN 419/11

Tenor

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

wird der Er­öff­nungs­an­trag des Gläubigers vom 04.04.2011 als unzulässig abgewiesen.

Die Kos­ten des Ver­fah­rens trägt die Gläubigerin.


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